KOSTEN

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zahlt keine anderweitige Versicherung müssen Sie die Kosten Ihrer Therapie selbst tragen. Ich berechne für

  •  Erstgespräch 50,- / Stunde
  •  danach 70,- / Stunde
  • 100,- / 1,5 Stunden
  • 120,- / 2 Stunden

Ich bin Mitglied der Therapeuteninitiative „Soziales Honorar“. Gegen Vorlage eines Sozialpasses gewähre ich einen Nachlass von 50% auf mein Stundenhonorar. In Regensburg und Umgebung heißt der Sozialpass Stadtpass bzw. Landkreispass. Wenn Sie andernorts wohnen, erkundigen Sie sich bitte selbst, welche Art von Sozialausweis örtlich ausgegeben wird. 

Rechnungstellung für Selbstzahler

Ich rechne nach Zeitaufwand ab. Diese Rechnung erhalten Sie am Ende des Termins. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Betrag direkt in bar gegen Quittung begleichen. Andernfalls ist das Zahlungsziel 10 Tage ohne Abzug per Banküberweisung oder Paypal. Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist technisch leider nicht möglich.

Sollten Sie die Rechnung unvorhergesehen nicht innerhalb von 10 Tagen begleichen können, sprechen Sie mich bitte sofort an, damit wir frühzeitig gemeinsam eine Lösung finden.

In der Selbstzahlerrechnung wird auch im Krankheitsfall keine Diagnose genannt. Sie ist damit nicht zur Einreichung bei einer Kranken- oder Krankenzusatzversicherung geeignet, die stets eine Diagnosenennung verlangen. Sie können meine Rechnung aber beim Finanzamt als besondere Belastung einreichen. Durch die Nicht-Nennung Ihrer Diagnose wird Ihre Privatsphäre gegenüber den Sachbearbeitern des Finanzamts besser gewahrt. Die steuerliche Anerkennung kann ich aber natürlich nicht zusichern, da sie dem Finanzamt obliegt. Möchten Sie darüber sicher sein, rufen Sie am besten vor Beginn der Therapie beim Finanzamt an, welche Bedingungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen, z.B. eine ärztliche Bestätigung, dass Sie Psychotherapie benötigen o. ä.. Ich unterstütze Sie gern.

Therapierechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Heilpraktikertätigkeit nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Leistungen für Coaching oder Training dagegen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht.

Rechnungstellung für Privatversicherte

Wenn Sie beabsichtigen, meine Therapierechnung bei einer Privaten Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einzureichen, bin ich verpflichtet, auf der Rechnung Ihre Diagnose(n) anzugeben. Anders gestaltete Rechnungen werden von Versicherungen nicht anerkannt. Bitte geben Sie mir Ihren Wunsch nach dieser Art der Rechnungsstellung zum Ende des Erstgesprächs an.

Zwei Punkte sind dabei zu beachten:

  • Bitte erkundigen Sie sich selbst und vorab bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob und in welcher Höhe die Kosten für (wörtlich:) „Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie“ übernommen werden. Eine Bestätigung meiner Tätigkeit und Zulassung zur Vorlage bei einer Krankenkasse steht hier zum Download bereit.
  • Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten oft nur einen Teil des Rechnungsbetrags. Bitte beachten Sie, dass Sie mir dennoch den vollen Betrag meiner Rechnung schulden, gleich ob und wieviel davon Ihnen Ihre Versicherung erstattet.

Coaching und Training werden von keiner Krankenkasse übernommen, da keine Erkrankung vorliegt. Diese Leistungen können Sie nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Ihre Rechnung zur Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erhalten Sie innerhalb weniger Tage oder in individuell vereinbarten Abständen per Post. Das Zahlungsziel ist 10 Tage ohne Abzug zur Zahlung per Banküberweisung oder Paypal. Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist technisch leider nicht möglich.

Sollten Sie die Rechnung unvorhergesehen nicht innerhalb von 10 Tagen begleichen können, sprechen Sie mich bitte sofort an, damit wir frühzeitig gemeinsam eine Lösung finden.

Therapierechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Heilpraktikertätigkeit nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Leistungen für Coaching und Training dagegen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht.

Behandlungsvereinbarung

Kosten, Datenschutz und weitere rechtliche Fakten werden in einer Vereinbarung geregelt. Sie wird in der ersten Sitzung geschlossen.  Sie können sie hier downloaden, sich vorab durchlesen und auch gern ausdrucken. Sie verpflichtet zu keiner Zahlung außer für bereits erfolgte Leistungen.

Finanzielle Überlegungen für Selbstzahler

Wenn es für Sie schwierig ist, die Kosten für eine selbstbezahlte Psychotherapie aufzubringen, lohnt es sich, ein paar Überlegungen anzustellen.

  • Kostenbegrenzung    Wenn Ihre Erkrankung es zulässt, können wir so arbeiten, dass Sie nur in finanziell machbaren Abständen kommen und wir im Termin erarbeiten, wie Sie die Zeit bis zum nächsten Termin gezielt nutzen. So bleiben die monatlichen Kosten im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, und Sie müssen Ihre begonnene Therapie nicht aus finanziellen Gründen vorzeitig beenden. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie statt wöchentlich in einem zweiwöchentlichen oder ausnahmesweise dreiwöchentlichen Turnus kommen. Je seltener Sie kommen, umso mehr ist Ihre Eigeninitiative gefragt, um von Termin zu Termin an besprochenen Themen zu arbeiten.
  • Kreditaufnahme   Falls Sie daran denken, für Ihre seelische Gesundheit einen Ratenkredit aufzunehmen: Die Gefahr, in eine finanzielle Falle zu tappen, ist wirklich groß. Informieren Sie sich über die Bedingungen sehr genau, und achten Sie darauf, dass Ihre Kreditanfragen „schufaneutral“ erfolgen. Das ist sehr wichtig. Bereits eine bloße Kreditanfrage führt üblicherweise zu einem Schufaeintrag und einer Verschlechterung Ihrer Schufabewertung, was zur Folge haben kann, dass Sie künftig höhere Kreditzinsen bezahlen müssen. Anders ist es bei einer sog. Konditionsanfrage. Sie führt nicht zu einem Schufaeintrag, ist also schufaneutral. Es gibt Vergleichsportale, die alle Anfragen schufaneutral behandeln. Lesen Sie die Texte der Webseiten genau und erfragen Sie im Zweifel erst einmal per Mail, ob die Anfrage schufaneutral erfolgt, bevor Sie online eine Anfrage abschicken. Machen Sie bewusst immer ganz klar deutlich, dass Sie sich erst einmal nur über Kreditkonditionen erkundigen und keine Kreditanfrage machen möchten. Besser wäre, einen Kredit zu vermeiden,  vielleicht indem eine zweite Person finanziell mithilft, z.B. ein Elternteil, erwachsene Kinder, finanziell bessergestellte Freunde u.ä. .
  • Heilpraktikerversicherung   Es gibt theoretisch Zusatzversicherungen, die die Kosten zumindest teilweise erstatten, die Bedingungen sind aber oft sehr intransparent. Nicht alle Heilpraktikerversicherungen zahlen für Psychotherapie. Und falls sie für Psychotherapie zahlen, dann manchmal nur für Psychotherapie beim allgemeinen Heilpraktiker, aber – entgegen jeder Logik – nicht beim eigentlich speziell ausgebildeten Heilpraktiker für Psychotherapie. Dazu können Wartezeiten kommen, prozentuale Erstattungsgrenzen oder Deckelungen auf jährliche Maximalbeträge und viele andere Leistungsausschlüsse wie z.B. bereits eingetretene Erkrankung oder frühere Psychotherapien.  Es gibt dazu Vergleichsportale mit umfangreichen, aber oft oberflächlichen und verwirrenden Inhalten im Internet. Mir ist es bisher nicht gelungen, eine Zusatzversicherung zu finden, die mir sinnvoll erscheint. Sollten Sie eine entdecken, die Sie gut finden, helfe ich Ihnen gern, indem auch ich noch einmal mit der Versicherung über die genauen Konditionen telefoniere.

Mehrwertsteuer bei Gruppenveranstaltungen

Gruppenveranstaltungen sind steuerpflichtig, sofern nicht für jede einzelne Teilnehmerin / jeden einzelnen Teilnehmer separat der Nachweis einer psychischen Störung mit Krankheitswert erbracht wird und der Charakter der Gruppenveranstaltung nicht eindeutig dem einer Gruppentherapie entspricht.

Gruppenveranstaltungen, die lediglich der Entspannung oder der Entspannungsübung dienen oder dem Erlernen von Entspannungs- und Meditationstechniken, wie z.B. Entspannungstraining, progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qi-Gong, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, für diese Kurse ist eine entsprechende Einzelbefreiung beantragt und erlassen worden.

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